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Zusammenschluss Von Günter Balders Äußerer
Druck veranlaßte 1933 Vertreter der in der Vereinigung evangelischer Freikirchen
lose verbundenen Gruppen. über ein Zusammengehen nachzudenken. Die Angst
vor der Gleichschaltung, einer vom Staat womöglich verordneten Eingliederung
in die Deutsche Evangelische Kirche, weckte den Wunsch, eine Deutsche Freikirche
zu gründen. Verbot der Christlichen Versammlung Die
Kontaktaufnahmen erhielten eine völlig neue Dimension, als "wie aus
heiterem Himmel" am 28.April 1937 durch Zeitungsmeldungen das Verbot der
Christlichen Versammlung bekannt wurde und die "Brüder" am folgenden
Sonntag vor verschlossenen, versiegelten Türen standen. Bund freikirchlicher Christen (BfC) "Erfolgreicher" als die noch am 28.4. nach Berlin geeilten E. Brockhaus, H. Hartnack und ihr juristischer Berater Dr. F.Richter war Dr. Hans Bekker, der sich auf Drängen von Freunden bereit fand, ebenfalls in Berlin Erkundigungen einzuholen. Und er, ein führender Mann in der Wirtschaft, erhielt in zähen Verhandlungen die Erlaubnis, unter seiner persönlichen Verantwortung eine Organisation ins Leben zu rufen, der es den sich als staatsloyat bekennenden Versammlungschristen ermöglichen sollte, sich auf einer neuen Grundlage zu versammeln. Am 23.5.1937 wurde im Beisein eines Gestapobeamten (dadurch war eine freie Aussprache unmöglich!) in Dortmund der Bund freikirchlicher Christen (BfC) gegründet, dem man nur durch schriftliche persönliche Erklärung beitreten konnte. Die von der Gestapo erteilten Auflagen lassen indirekt erkennen, aus welchen äußeren Gründen die Christliche Versammtung verboten wurde. Sie verlangten (laut Hans Becker) nämlich, "daß wir uns eine klare und durchsichtige Organisation geben, in der sich nicht staatsabträgliche Bestrebungen unter dem Deckmantel des Christentums verbergen können." Die "alte" Christliche Versammlung galt also offenbar wegen ihrer betonten Organisationslosigkeit in den Augen der NS-Behörden als "Sicherheitsrisiko". Doch "da gegen die Person und die Lehre von Dr. Hans Becker ... keine Bedenken bestehen, so ist demselben zwecks religiöser Betreuung der durch das Verbot der Christlichen Versammlung betroffenen Volksgenossen die Gründung eines Bundes freikirchlicher Christen gestattet worden, und zwar mit solchen Mitgliedern der Christlichen Versammlung, welche durchaus auf dem Boden der nationalsoziatistischen Weltanschauung stehen und zum Teil alte Parteigenossen sind. Die Christliche Versammlung ist und bleibt verboten ...." - so die heute bekannte Verfügung des Chefs der Sicherheitspolizei, Heydrich. Außerdem galt die Christliche Versammlung wegen ihres bewußt distanzierten (exklusiven) Verhältnisses zu anderen Christen und zur "Welt", Kultur usw. als nicht "lebensbejahend". So
lauteten denn die Grundsätze des neuen Bundes: Der Neuanfang im BfC setzte für alle zum Eintritt Bereiten eine bestimmte Antwort auf die weitaus schwierigere innere Frage nach dem "Warum" des Verbotes voraus. Es wurde nicht nur von Hans Becker als ein Gericht Gottes über den bisherigen "exklusiven" Weg angesehen, die Einheit des Leibes Christi durch völlige Abgrenzung von anderen Gläubigen darstellen zu wollen. Zudem lastete auf der Versammlung ein innerer Zwist über den Stellenwert der darbystischen Lehrtradition, die von den Älteren, besonders den "Reisebrüdern" hochgehalten, bei den Jüngeren aber nicht mehr die entscheidende Autorität bildete, sie versammelten sich in besonderen Zusammenkünften zu "freier" Bibellektüre. Der promovierte Jurist Hans Becker aber war der eigentliche "Kopf" dieser sogenannten "Stündchenbewegung". Und ihm fiel nun die entscheidende Schlüsselstellung beim Aufbau des BfC zu: er wurde "Reichsbeauftragter", ihm waren, den staatlichen Auflagen gemäß, die Ortsbeauftragten verantwortlich. Einigungsbewegung Nur 5- 12 % der etwa 60 000 "Christen ohne Sonderbekenntnis", wie sie sich gerne nannten, traten nicht dem neuen Bund bei ("Nicht-Bündlern). Der BfC wurde im Dezember 1938 in die Vereinigung Evangelischer Freikirchen aufgenommen. Zuvor hatte er sich unter Beibehaltung seines Namens noch im Herbst 1937 mit den "Offenen Brüdern", den 135 damals sogenannten "Kirchenfreien christlichen Gemeinden" wieder vereinigt. "Unser Herz ist voll Dank für das Gnadengeschenk dieser Einmütigkeit" nach 90jähriger Trennung. Im
Dezember 1937 wurde der Faden wieder aufgenommen, zu einer engeren Verbindung
der taufgesinnten Gemeinschaften der Baptisten, des BfC und der Freien evangelischen
Gemeinden zu kommen. Vor allem die Vertreter der immer allianzgesinnten Offenen
Brüder arbeiteten stark an der geistlichen Konzipierung dieses Vorhabens.
Die Elberfelder Konferenz 1939 des BfC beschloß, auf eine Vereinigung der
drei Bünde hinzuarbeiten, notfalls aber auch ohne den Bund Freier evangelischer
Gemeinden, in dem noch stärkere Vorbehalte vorhanden waren, mit den Baptisten
alleine. Der Ausbruch des Krieges beschleunigte dann das Aufeinanderzugehen des
BfC und des Bundes der Baptistengemeinden. Hierbei ist zu berücksichtigen,
daß Hans Becker und die wenigen, die das ungewohnte Instrument einer Bundesorganisation
handhaben und überdies auch noch viele Lehrbrüder für den neuen
Weg erwärmen mußten, nach und nach dienstverpflichtet wurden, so daß
Eile geboten war: In den Zielvorstellungen Hans Beckers u.a. sollte nach allem,
was auch den Quellen bekannt ist, der BfC ohnehin nicht eine Dauerlösung
sein. Ende
1940 berieten beide Bundesleitungen über den endgüitigen Zusammenschluss.
Der nochmals befragte Bund Freier evangelischer Gemeinden sagte Ende November
definitiv ab. Die Vereinigung beider Bünde Die
trotz des Krieges gut besuchte Bundesversammlung wurde zu einem geistlichen Erlebnis.
"Kein Teilnehmer wird je die erhebenden Eindrücke vergessen, als am
22. Februar 1941 ... die Vereinigung beider Bünde zum Bund Evangelisch- Freikirchlicher
Gemeinden beschlossen und alle in geistgewirkter Einheit beim Brotbrechen zur
Verkündigung des Opfertodes um den Tisch des Herrn versammelt waren!" |